AGB
LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGENVerkäufer ist die Schuhfabrik Alois Hickersberger GmbH & Co KG, A-3300 Amstetten, Schaffenfeld 8, im folgenden kurz Verkäufer genannt.
Österreich: Es gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wie folgt: Deutschland: Es gilt das „Konditionenkartell der deutschen Schuhindustrie“. * unter Berücksichtigung nachfolgender Bedingungen:
Die Lieferung erfolgt ab Fabrik auf Gefahr des Käufers, auf dem für den Verkäufer günstigsten Versandweg. Mehrkosten für besondere Wünsche sind vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer wird die angegebenen Liefertermine einhalten, ist jedoch berechtigt, bei Betriebsstörungen gleich welcherArt, insbesondere bei unverschuldetem Rohstoffmangel, Streik, höherer Gewalt u.ä., die Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden können.
Eigentumsvorbehalt Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegenüber dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. Falls eine Rücknahme der Ware durch den Verkäufer erfolgt, ist kein Rücktritt vom Vertrag inkludiert. Die Ware wird zum vom Verkäufer ermittelten Verkehrswert gutgeschrieben, ist der tatsächliche Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten niedriger, wird dieser gutgeschrieben, ist die Verwertung unmöglich, erfolgt eine Gutschrift de Altmaterialwertes, falls ein solcher vorhanden ist. Der Besteller ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an den Verkäufer abgetreten, der Verkäufer kann die Abtretung anzeigen. Wird des Verkäufers Eigentum gefährdet, z. B. durch Pfändung oder sonstigen Zugriff Dritter, hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen, Vermögensverfall oder sonstiger grober Vertragsverletzung erlischt die Veräußerungsbefugnis des Bestellers; der Verkäufer kann seine Eigentumsvorbehaltsrechte auch, soweit sie sich auf Forderungen erstrecken, geltend machen. Lässt das Recht des Landes, in dem sich die vom Verkäufer gelieferte Ware befindet, die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes nicht oder nicht in der vorstehend geregelten Form zu, so ist der Besteller verpflichtet, dem Abschluss einer Vereinbarung zuzustimmen, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich den gleichen Zweck erreicht. Schutzrechte Das Herstellungsverfahren, die Patente und das sonstige Know-how der vom Verkäufer gelieferten Waren sind dessen geistiges Eigentum und unterliegen seinen Schutzrechten. Jede Übertretung, insbesondere die Produktion und/oder der Vertrieb von Artikeln des Verkäufers durch Dritte unter Verletzung dessen Rechte wird gerichtlich verfolgt. Gewährleistung Offene Mängel müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang gerügt werden, verdeckte Mängel eine Woche nach Feststellung, spätestens bis zum Ablauf der Liefersaison. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und die Beanstandung in nachprüfbarer Weiser bezeichnen. Geringe Abweichungen in Ausführung und Farbe liegen im Rahmen des Vertrages. Im Übrigen liefert der Verkäufer bei begründeter Mängelrüge nach dessen Wahl kostenlos Ersatz, bessert die beanstandete Ware nach oder erteilt Gutschrift. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist. Das gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche. Die Rücksendung beanstandeter Ware durch den Besteller bedarf vorheriger Zustimmung des Verkäufers und muss grundsätzlich frei erfolgen. Ist die Mängelrüge begründet, werden die Kosten für den günstigsten Frachtweg ersetzt. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, sobald de Besteller selbst begonnen hat, beanstandete Ware nachzubessern oder sobald die Ware getragen ist. Eventuell Erledigung auf dem Kulanzweg erfolgt nach alleinigem Ermessen des Verkäufers. Zahlungsbedingungen (ab Rechnungsdatum) Österreich: 10 Tage 3% Skonto 30 Tage 2% Skonto 60 Tage netto Deutschland: 14 Tage 3% Skonto 30 Tage 2% Skonto 60 Tage netto Kassa Ansonsten Zahlungsbedingungen wie besprochen und auf der Rechnung angeführt. Bezahlung mit für den Verkäufer kosten- und spesenfreiem Wechsel bedarf dessen Zustimmung. Zahlung durch Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung und Eingang des jeweiligen Geldbetrages als Erfüllung. Der Käufer verzichtet auf eventuelle Rechte, auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen, auch im Falle einer Mängelrüge. Soweit diese Bedingungen keine ausdrückliche Regelung enthalten, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Verhältnis zu ausländischen Bestellern wird die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufgesetzes vom 17.7.1973 ausgeschlossen. Bei unterschiedlicher Sprache der Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgeblich. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Der Verkäufer erkennt alle anderslautenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht an, auch dann nicht, wenn Sie einem Auftrag oder einer Auftragsbestätigung ausdrücklich beigefügt sind, es sei denn, diese wurden vom Verkäufer schriftlich bestätigt. Maßgebend sind die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers. Diese sind unabdingbar für alle Lieferungen. Ein Stillschweigen des Verkäufers auf entgegenstehenden Bedingungen gilt für den Verkäufer nicht als Annahme. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer sind die für Amstetten zuständigen Gerichte; dies gilt auch für Forderungen aus Wechseln und Schecks.